[g-lfgb-05+0=11] Schlussbestimmungen | [g-lfgb-05+0] Hauptteil voriger nächster - Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.