Allgemeines zur Online-Dokumentation
Das NutriLex-Online-Angebot verfolgt das Ziel, die unterschiedlichen Quellen und Datenformate der Futtermittel-Normgebung der deutschen und europäischen Ebene in einer aktuellen und einheitlichen Struktur, Form und Arbeitshilfe zusammenzufassen.
Die schnelle tägliche Recherche ist damit ebenso möglich wie der direkte Rückgriff auf die betreffenden amtlichen Online-Dokumente.
Dazu einige Hinweise:
Rechtsnormen unterscheiden sich generell nach Anwendbarkeitsdatum, Reichweite oder Adressatenkreis.
Zum NutriLex-Datenbestand zählen Rechtsnormen, die unmittelbar und für alle Betroffenen gelten. Dies sind vor allem Gesetze, Verordnungen, z.T. aber auch Richtlinien.
(EU-Richtlinien kommen zwar allgemein erst nach Umsetzung in nationales Recht zur praktischen Anwendung. Sobald aber z.B. von Verordnungen auf Anhänge von Richtlinien Bezug genommen wird, gelten diese damit ebenfalls unmittelbar.)
Konsolidierte Texte (d.h. solche, die anhand der Änderungen aktualisiert wurden) finden Sie in den öffentlichen Leseangeboten der deutschen und europäischen Anbieter. (Die Aktualisierungsintervalle sind allerdings sehr unterschiedlich).
Folgende freie Webangebote sind wichtig und häufig genutzt:
- Amtsblatt der EU: In der Reihe L finden Sie aktuell beschlossene Rechtsakte (die Reihe C enthält sonstige amtlichen Mitteilungen) sowie konsolidierte Normen über die Info-Seite der jeweiligen Norm
- Bundesgesetzblatt: Aktuelle Verkündungen von Gesetzen und Verordnungen aus deutscher Normgebung
- Bundesanzeiger: amtliche Mitteilungen, z.T. aber auch Verkündung von Änderungen z.B. der Futtermittelverordnung (Suchen in: amtlicher Teil / Verkündungen)
- Gesetze im Internet: Deutsche Rechtsnormen in konsolidierter Form als Angebot des Bundesjustizministeriums.
- BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit): Ausgewählte Listen, Verzeichnisse zu Rechtsnormen sowie Statistiken und Antragsunterlagen.
Futterzusatzstoff-Zulassungen wurden ursprünglich auf europäischer Ebene durch die Richtlinie 70/524 geregelt sowie national durch eine Anlage der Futtermittelverordnung.
Heute geschieht dies nur noch durch Einzelverordnungen (d.h. zum jeweiligen Zusatzstoff und seinen Einsatzbedingungen) der EU-Kommission. Diese werden im EU-Register der Futterzusatzstoffe zusammengefasst und dokumentiert.
Rückstandshöchstwerte von Schädlingsbekämpfungsmitteln sind einzeln über die „Pesticides“-Datenbank der EU abrufbar.