voriger
nächster
-
Futtermittel, einschließlich Futtermittel für nicht zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere, die in der Gemeinschaft erzeugt wurden, um in Drittländern auf den Markt gebracht zu werden, müssen den Bestimmungen von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 entsprechen.